Gartenhaus Baugenehmigung

Informationen  und Tipps zur Baugenehmigung für Gartenhäuser, Schuppen und Gewächshäuser der Bundesländer in Deutschland. Wer in seinem Garten ein Gartenhaus aufstellen möchte muss auf einige Dinge achten, auch wenn man sich auf dem eigenem Grund und Boden befindet darf man diesen nicht bebauen wie man möchte. Einige Gartenhäuser benötigen je nach Größe oder Aufstellungsort eine Baugenehmigung. Einige Gartenhäuser und Pavillons darf man aber auch ohne Baugenehmigung errichten. Allerdings unterscheiden sich hier die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland, sogar von Stadt zu Stadt kann es große unterscheide bei den Baugenehmigungen geben. Bei uns finden sie alle relevanten Informationen zur Baugenehmigung in Deutschland und den Bundesländern.

Benötigt man immer eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ?

Ob man tatsächlich eine Baugenehmigung benötigt hängt von verschiedenen Vorgaben ab:

  • Wo auf dem Grundstück soll das Gartenhaus errichtet werden, und welchen Abstand hat es zu meinem Nachbarn
  • Wie Groß soll das Gartenhaus werden, bei kleinen Gartenhäusern wird evt. keine Baugenehmigung benötigt.
  • Wofür soll das Gartenhaus genutzt werden ? Als einfacher Geräteschuppen oder evt. sogar als Wochenendhaus ?
  • Wird das Gartenhaus an bestehende Gebäude angebaut, oder in einem Schrebergarten errichtet ?

Wer ein Gartenhaus, Gewächshaus oder Pavillion bauen möchte benötigt in vielen Bundesländern auch eine Baugenehmigung. Grundsätzlich unterscheidet sich das Baurecht und das Verfahren für jedes Bundesland und man sollte die jeweiligen Landesgesetze beachten. In vielen Bundesländern ist der Bau eines Gartenhauses sogar ohne Genehmigung möglich.

Bei der Baugenehmigung sind einige Kriterien zu beachten, wie groß wird das Gartenhaus und welchen Abstand hat es zum Nachbarn. Die jeweiligen Baugesetze kann man auf den Webseiten der Bundesländer einsehen, in manchen Städten und Gemeinden gilt es teilweise auch besondere Regelungen zu beachten. Hierzu gehören zb. Vorgaben darüber ob der Bau eines Gartenhauses oder dem Geräteraum in das Stadtbild passt oder man muss evt. den Denkmalschutz beachten.

Gartenhaus Baugenehmigung in den Bundesländern

Ob man für das errichten eines Gartenhauses, dem Carport oder einer Überdachten-Terrasse eine Baugenehmigung benötigt ist in der Landesbauordnungen festgehalten. Es gibt zudem auch Bauvorhaben die nicht Baugenehmigungspflichtig sind sie werden als „Verfahrensfreie Bauvorhaben“ bezeichnet. Wer sich bei seinem Bauvorhaben nicht sicher ist sollte am besten bei seinem zuständigen Bauamt in seiner Gemeinde nachfragen ob eine Baugenehmigung nötig ist. Auch wenn die Baugenehmigung über die Landesbauordnung festgelegt ist kann es Unterschiede in jeder Stadt geben.

Auf unseren Webseiten finden Sie Informationen zu den Baugenehmigungen der Bundesländer:

Wichtige Punkte die man bei der Planung des Gartenhauses beachten sollte

Nicht nur das Baurecht der Bundesländer regelt ob ein Gartenhaus oder die Gartenlaube gebaut werden darf, auch der Bebauungsplan der Gemeinde muß beachtet werden. Viele Gemeinden haben einen Bebauungsplan erstellt in dem Vorgegeben ist welche Gebäude, Nebengebäude oder auch Anbauten in Ihrem Bereich gebaut werden dürfen. Das soll verhindern das Wildwuchs entsteht und jeder beliebig viele Gebäude auf seinem Grundstück baut. Hierbei wird oft das Stadtbild oder Bauliche Vorgaben zu Grunde gelegt. Es gibt aber auch Vorgaben welche durch Naturschutzgebiete oder den Denkmalschutz eingehalten werden müssen.

Grenzbebauung und Landesnachbarrecht

Auch bei der Grenzbebauung müssen einige Vorschriften beachtet werden, es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften bei einer Grenzbebauung. Wer ein Gartenhaus oder Gewächshaus errichten möchte, findet den besten Platz dafür meistens am Rand seines Grundstücks in direkter Grenze zum Nachbarn. Es gibt aber einige Punkte welche man bei einer Grenzbebauung beachten sollte. Nicht in jedem Fall ist der Nachbar mit dem Bau des Gartenhauses oder der Gartenlaube einverstanden. Fast überall muss ein Mindestabstand zum benachbarten Grundstück eingehalten werden. Auch die Höhe des Gartenhauses muss dabei beachtet werden.

In jedem Fall sollte man vorher mit dem Nachbarn reden ob er etwas gegen Ihr Bauprojekt hat, auch wenn die Vorgaben durch das Landesnachbarrecht geregelt werden gibt es sicherlich einige Nachbarn die sich beschweren könnten. Wer auf Nummer-Sicher gehen möchte sollte erst den Nachbarn fragen und sich immer beim Bauamt in der Gemeinde erkundigen. Es kann in den Gemeinden einige Unterschiede zur allgemein gültigen Bauverordnung für die Grenzbebauung geben. Sollte es später Probleme mit dem Nachbarn oder bei einer Überprüfung durch die Baubehörde geben, muss das Gartenhaus oder der Schuppen im schlimmsten Fall sogar abgerissen werden.

Das Gartenhaus im Schrebergarten

Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser wird eine Baugenehmigung benötigt.

Gartenlauben welche diesen Vorgaben entsprechen dürfen auch ohne Baugenehmigung gebaut werden sofern es nicht andere Vorgaben zb. durch den Kleingartenverein gibt. Generell darf jeder in seinem Kleingarten nur ein Gartenhaus errichten. Wie das Gartenhaus ausgeführt werden muss zb. ausschließlich in Holz oder ob auch Steingebäude erlaubt sind, wird ebenfalls durch die Kleingarten Gemeinschaft geregelt.

Das Gartenhaus in einer Kleingartenanlage darf auch nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Das Gartenhaus dient lediglich dem Wetterschutz oder als Geräteschuppen. Allerdings ist jeder in der Ausstattung seines Gartenhauses frei, wer also eine Küche einbauen möchte kann das Problemlos machen. In einigen Kleingartenanlagen gibt es mittlerweile auch Sonderregelungen, oft darf man durchaus einige Tage in seinem Gartenhaus übernachten. Es gibt sogar einige Kleingarten Siedlungen in denen man mittlerweile auch einen festen Wohnsitz beantragen kann.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin