Braucht man in Brandenburg eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ?

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Wer in Brandenburg ein Gartenhaus baut benötigt keine Gartenhaus Baugenehmigung in Brandenburg sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden. In Brandenburg kann man Nebengebäude wie Gartenhäuser, Gewächshäuser und überdachte Terassen ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 50 qm, im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes sogar bis 150 qm nicht überschreitet.

Auch wenn Ihr Bauprojekt genehmigungsfrei ist müssen Sie sich dennoch an die Bauverordnung des Landes Brandenburg halten. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Gartenhauses die Maße beachten welche man bei den meisten Anbietern findet. Am besten fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau tatsächlich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung auch für ein Gartenhaus erforderlich sein wenn es die Maße von 50 qm nicht überschreitet.

Es gibt einige Vorgaben die beim Bau des Gartenhauses beachtet werden müssen

Auszug aus den Webseiten für Genehmigungsfreie Bauvorhaben in Brandenburg:

a) oberirdische Gebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans:

  • nicht mehr als 150 m² Grundfläche
  • nicht mehr als ein Geschoss

b) sonstige Garagen und Gebäude:

  • nicht mehr als 50 m² Grundfläche
  • gehören zu einem Wohngebäude (darunter fällt nicht das Wochenendhaus oder der Bungalow) auf dem gleichen Grundstück
  • die an den Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten

Gartenhaus Baugenehmigung Brandenburg über 50 qm

Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Brandenburg benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Brandenburg einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.

Für die Genehmigung des Bauantrages in Brandenburg werden einige Angaben zum Gartenhaus oder des Gewächshauses benötigt welche man in der Regel von den Herstellern zum jeweiligen Produkt erhält. Man kann nach der Genehmigung sofort mit dem Bau eines Gartenhaus beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das Gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?

Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie das Gartenhaus stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Gartenhauses zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung ein Gartenhaus sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Gartenhaus Bausätzen.

Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Brandenburg

Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Brandenburg sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Brandenburg wird eine Baugenehmigung benötigt.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin