Wer in Thüringen ein Gartenhaus bauen möchte benötigt keine Baugenehmigung in Thüringen wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. In Thüringen kann man Nebengebäude wie Gartenhäuser, Schuppen, Gewächshäuser oder Gerätehäuser ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 40 qm nicht überschreitet. Auch wenn Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei ist müssen Sie sich dennoch an die Bauverordnung des Landes Thüringen halten. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Gartenhauses die Maße beachten welche man bei den meisten Bausätzen findet. Am besten fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau vom Gartenhaus wirklich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung auch dann erforderlich sein wenn das Gartenhaus die Maße von 40 qm nicht überschreitet.
Baugenehmigung in Thüringen für Gartenhäuser über 40 qm
Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Thüringen benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Thüringeneinsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhaus. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.
Für die Genehmigung des Bauantrages in Thüringen werden einige Angaben zum Gartenhaus oder dem Schuppen benötigt welche man in der Regel von den Herstellern zum jeweiligen Produkt erhält. Man kann nach der Genehmigung sofort mit dem Bau des Gartenhauses beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das Gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?
Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie das Gartenhaus stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Schuppens zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung ein Gartenhaus sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Bausätzen.
Benötigt das Gartenhaus im Schrebergarten eine Baugenehmigung ?
Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage in Thüringen ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Thüringen sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Thüringen wird eine Baugenehmigung benötigt.
Gartenlauben welche diesen Vorgaben entsprechen dürfen auch ohne Baugenehmigung in Thüringen gebaut werden sofern es nicht andere Vorgaben zb. durch den Kleingartenverein gibt. Generell darf jeder in Thüringen in seinem Kleingarten nur ein Gartenhaus errichten. Wie das Gartenhaus ausgeführt werden muss zb. ausschließlich in Holz oder ob auch Steingebäude gebaut werden dürfen, wird ebenfalls durch den Kleingarten Verein geregelt.
Das Gartenhaus in einer Kleingartenanlage darf auch in Thüringen nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Das Gartenhaus in Thüringen dient lediglich dem Wetterschutz oder als Geräteschuppen. Allerdings ist jeder in der Ausstattung seines Gartenhauses frei, wer also eine Küche einbauen möchte kann das Problemlos machen. In einigen Kleingartenanlagen in Thüringen gibt es mittlerweile auch Sonderregelungen, oft darf man durchaus einige Tage in seinem Gartenhaus übernachten. Es gibt sogar einige Kleingarten Siedlungen in Thüringen in denen man dauerhaft wohnen darf.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin