Sie benötigen in Bremen auf jeden Fall eine Gartenhaus Baugenehmigung, das Bundesland hat recht strenge gesetzte zum Bau von Nebengebäuden, Gartenhäusern und, überdachten Terrassen oder auch Gewächshäusern und Schuppen. Bremen achtet dabei besonders darauf ob evt. Einschränkungen oder Gefahren beim Bau eines Gartenhauses auftreten können. Außerdem müssen Aspekte wie die Sicherheit beim Bau eines Gartenhauses beachtet werden. Aber auch beim Naturschutz, der Denkmalpflege und der Ansicht des Stadtbildes gibt es einiges zu beachten wenn man eine Gartenhaus Baugenehmigung Bremen benötigt.
Der Bauantrag kann aber ohne große Probleme gestellt werden wenn einige Punkte beachtet werden. Sie benötigen dazu einige Unterlagen, welche Sie dann in Bremen beim zuständigen Bauamt einreichen müssen. Sie benötigen dafür Ihren Flurplan und die Angabe zu den direkten Nachbarn die an Ihr Grundstück angrenzen. Auch der Bauplan des Gartenhauses oder dem Gewächshaus müssen mit eingereicht werden. Die Baubeschreibung erhalten Sie zumeist schon mit dem Kauf eines Gartenhauses vom Hersteller, auch dieser sollte mit eingereicht werden.
Gartenhaus Baugenehmigung in Bremen
Der Antrag für die Baugenehmigung von Gartenhäusern und Nebengebäude in Bremen kann aber einfacher beantragt werden als man denkt. In der Regel hat man die Unterlagen alle zur Hand und die Planung für den neuen Carport erhält man von der Fachfirma oder liegt dem Bausatz für das Gartenhaus bei. In Bremen ist es auch möglich ein vereinfachtes Verfahren für die Baugenehmigung von Nebengebäuden einzureichen.
Vereinfachte Baugenehmigung für Gartenhäuser in Bremen
Im sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Gebäude (z.B. Wohngebäude und deren Nebengebäude und Nebenanlagen) werden die rechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft. Hier übernehmen Entwurfsverfasser die Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben auch in den Punkten, in denen eine Prüfung durch die Bauaufsicht nicht erfolgt, dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Kosten für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren des Gartenhauses betragen 4,5 v.T. der Baukosten, mindestens jedoch 69,00 Euro.
Hier findet man alle Informationen für die Gartenhaus Baugenehmigung in Bremen
Sobald man diese Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht hat, kann man recht schnell mit dem Bau des eigenen Gartenhauses oder des Schuppens beginnen. Die recht strengen Auflagen in Bremen dienen nicht nur dem Schutz Ihrer Nachbarn sondern auch dem Schutz vor hohen Kosten die auf Sie zukommen können. Sie sind für Schäden verantwortlich die dritten durch den Bau eines Gartenhauses entstehen können. Hierbei können nicht nur Schäden beim Bau entstehen sondern auch Schäden durch Naturgewalten wie Sturm entstehen. Wenn sich bei einem Unwetter Ihr Gartenhaus selbstständig macht und Nachbargebäude beschädigt haften Sie für den Schaden. Man sollte sich in jedem Fall an die Vorgaben durch die Gartenhaus Baugenehmigung in Bremen halten, sollte dann ein Schaden entstehen tritt in der Regel die Versicherung dafür ein sofern man denn eine hat die solche Schäden einschließt.
Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Bremen
Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Bremen sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Bremen wird eine Baugenehmigung benötigt.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin