Wer in Rheinland-Pfalz ein Gartenhaus baut benötigt nicht zwingend eine Gartenhaus Baugenehmigung für Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz kann man seit einigen Jahren Nebengebäude wie Gartenhäuser, Schuppen oder auch Gewächshäuser ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 50 Quadratmetern nicht überschreitet. Auszug aus der Webseite zur Baugenehmigung: Genehmigungsfrei sind Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten. Ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände.
Man kann also bei kleineren Gartenhäusern direkt loslegen wenn man dabei einige Punkte beachtet. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Gartenhauses die Maße beachten welche man bei den meisten Bausätzen findet. Ein Grundmaß von zb. 3 x 3 Metern welches für ein Gartenhaus oft ausreichend ist muss also nicht bei er Baubehörde gemeldet werden. Wichtig ist allerdings das man vorher seine Nachbarn Informiert um unnötigen Ärger zu vermeiden. Auch Bauliche Vorgaben und der Denkmalschutz sollten nicht außer acht gelassen werden. Wer ein größeres Gartenhaus plant benötigt aber auch in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung.
Baugenehmigung für Gartenhäuser über 50 qm in Rheinland-Pfalz
Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung Rheinland-Pfalz einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.
Genehmigt wird der Bauantrag für das Gartenhaus in Rheinland-Pfalz zumeist innerhalb eines Monats sobald man alle benötigten Unterlagen dem Bauamt zur Verfügung gestellt hat. Man kann danach sofort mit dem Bau des Gartenhauses beginnen. Allerdings wird eine Gebühr im Rahmen der Baugebühren-Ordnung fällig. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das Gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?
Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie das Gartenhaus stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Schuppens zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung ein Gartenhaus sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Gartenhaus Bausätzen.
Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Rheinland-Pfalz
Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Rheinland-Pfalz sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Rheinland-Pfalz wird eine Baugenehmigung benötigt.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin