Wer im Saarland einen Gartenhaus Bausatz kauft und diesen selber aufstellen möchte Benötigt eine Baugenehmigung, in manchen fällen kann darauf verzichtet werden.
Wer im Saarland ein Gartenhaus bauen möchte muss in der Regel einen Bauantrag stellen und diesen genehmigen lassen, es gibt aber Ausnahmen für die man den Bau nur Anzeigen muss und keine Aufwändige Baugenehmigung erforderlich ist. Generell sind freistehende Gebäude bis zu einem Volumen von 60 Kubikmeter Genehmigungsfrei. Allerdings kann es sein das die Statik des Gartenhauses oder des Schuppens geprüft werden müssen.
Am besten fragt man vor dem Kauf eines Gartenhauses bei der jeweiligen Gemeinde nach ob eine Genehmigung benötigt wird und welche Unterlagen man dafür vorlegen muss. Man sollte also schon beim Kauf eines Gartenhaus Bausatzes darauf achten das man die vorgegebene Maße nicht überschreitet. Die meisten Hersteller machen Angaben zu dem Grundriss und Volumen den das Gartenhaus benötigt und man kann schon anhand dieser Daten einschätzen ob es nötig wird eine Gartenhaus Baugenehmigung einzuholen. Auch die Nachbarn sollten vorher befragt werden um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Evt. hat man dann schon das Gartenhaus gekauft und kann dieses nicht aufstellen oder muss es nach dem Bau wieder abreißen.
Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung im Saarland benötigt weil er die maximalen Vorgaben für die Grundfläche oder das Volumen überschreitet kann genaue Informationen auf den Service Webseiten zur Baugenehmigung Saarland einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden. Nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses.
Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen im Saarland
Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Saarland sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Saarland wird eine Baugenehmigung benötigt.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin