Benötigt man für ein Gartenhaus in Sachsen eine Baugenehmigung ?

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Wer in Sachsen ein Gartenhaus baut benötigt nicht zwingend eine Gartenhaus Baugenehmigung in Sachsen. In Sachsen kann man seit einigen Jahren Nebengebäude wie Gartenhäuser, Gewächshäuser oder Schuppen ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 10 m² nicht überschreitet. Es ist aber Nötig eine Bauanzeige für das Gartenhaus einzureichen. Sobald man diese eingereicht hat und genehmigt wurde kann man direkt loslegen wenn man dabei einige Punkte beachtet. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Gartenhauses die Maße beachten welche man bei den meisten Anbietern findet. Am besten Fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau wirklich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung auch dann erforderlich sein wenn das Gartenhaus die Maße von 10 m² nicht überschreitet.

Gartenhaus Baugenehmigung in Sachsen über 10 m²

Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Sachsen benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Sachsen einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.

Es gibt auch einige Vorgaben die beim Bau des Gartenhauses oder Schuppens beachtet werden müssen:

  • Das Gartenhaus, der Schuppen oder ein Gewächshaus muss innerhalb des Grundstückes liegen
  • Bis 10 m² Genehmigungsfrei

Für die Genehmigung des Bauantrages in Sachsen werden einige Angaben zum Gartenhaus oder der Garage benötigt welche man in der Regel von den Herstellern zum jeweiligen Produkt erhält. Man kann nach der Genehmigung sofort mit dem Bau des Gartenhaus beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das gGrtenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?

Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie das Gartenhaus stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Gartenhauses zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung ein Gartenhaus sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Gartenhaus Bausätzen.

Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Sachsen

Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Sachsen sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Sachsen wird eine Baugenehmigung benötigt.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin