Wer in Brandenburg einen Carport baut benötigt keine Carport Baugenehmigung Brandenburg sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden. In Brandenburg kann man Nebengebäude wie Carports, Terrassen, Garagen oder Gartenhäuser ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 50 qm, im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes sogar bis 150 qm nicht überschreitet.
Auch wenn Ihr Bauprojekt genehmigungsfrei ist müssen Sie sich dennoch an die Bauverordnung des Landes Brandenburg halten. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Carports die Maße beachten welche man bei den meisten Anbietern findet. Am besten Fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau wirklich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung auch dann erforderlich sein wenn der Carport die Maße von 50 qm nicht überschreitet.
Es gibt einige Vorgaben die beim Bau der Garage oder des Carports beachtet werden müssen.
Auszug aus den Webseiten für Genehmigungsfreie Bauvorhaben in Brandenburg:
a) oberirdische Garagen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans:
- nicht mehr als 150 m² Grundfläche
- nicht mehr als ein Geschoss
b) sonstige Garagen:
- nicht mehr als 50 m² Grundfläche
- gehören zu einem Wohngebäude (darunter fällt nicht das Wochenendhaus oder der Bungalow) auf dem gleichen Grundstück
- die an den Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten
Carport Baugenehmigung Brandenburg über 50 qm
Wer eine Carport Baugenehmigung in Brandenburg benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Brandenburg einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Carports. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.
Für die Genehmigung des Bauantrages in Brandenburg werden einige Angaben zum Carport oder der Garage benötigt welche man in der Regel von den Herstellern zum jeweiligen Produkt erhält. Man kann nach der Genehmigung sofort mit dem Bau des Carports beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn der Carport durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?
Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie der Carport stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Carports zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung einen Carport sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Carport Bausätzen.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin