Carport Baugenehmigung Bayern

Eine Carport Baugenehmigung Bayern ist nicht immer nötig man kann auch ohne eine Baugenehmigung einen Carport errichten, Tipps und Informationen.

Carport Baugenehmigung BayernSie benötigen in Bayern auf jeden Fall eine Carport Baugenehmigung sofern bestimmte Vorgaben überschritten werden, das Bundesland hat recht strenge gesetzte zum Bau von Garagen, überdachten Terrassen oder auch Gartenhäusern. Bayern achtet dabei besonders darauf ob evt. Einschränkungen oder Gefahren beim Bau eines Nebengebäudes. Außerdem müssen Aspekte wie die Sicherheit beim Bau eines Carports beachtet werden. Aber auch beim Naturschutz, der Denkmalpflege und der Ansicht des Stadtbildes gibt es einiges zu beachten wenn man eine Carport Baugenehmigung Bayern benötigt.

Der Bauantrag kann aber ohne große Probleme gestellt werden wenn einige Punkte beachtet werden. Sie benötigen dazu einige Unterlagen, welche Sie dann in Ihrer Stadt beim zuständigen Bauamt einreichen müssen. Sie benötigen dafür Ihren Flurplan und die Angabe zu den direkten Nachbarn die an Ihr Grundstück angrenzen. Auch der Bauplan des Carports oder der Garage müssen mit eingereicht werden. Die Baubeschreibung erhalten Sie zumeist schon mit dem Kauf eines Carports vom Hersteller, auch dieser sollte mit eingereicht werden.

Carport ohne Baugenehmigung in Bayern

Es gibt aber auch die Möglichkeit einen Carport ohne Baugenehmigung zu bauen wenn man einige Voraussetzungen erfüllt und sich an die Bauvorschriften hält. Baugenehmigungsfrei sind Carports, Garagen und Gartenhäuser wenn die folgenden Vorgaben beachtet werden:

  • Der Carport muss nach aktuellem Gesetz zulässige sein, Infos findet man in den Bauvorschriften
  • Der Carport darf nicht Bestandteil eines größeren Bauvorhabens sein, wer beim Hausbau einen Carport einplant muss diesen mit Angeben. Genehmigungsfrei sind einzelne Carports die nachträglich und Unabhängig von der Grundstücksbebauung geplant werden.
  • Die Grundfläche des Carport darf nicht größer als 50 qm sein.
  • Der Carport darf an keiner Stelle höher als 3 Meter sein, auch nicht bei Carports mit Spitzdach.
  • Der Abstand des Carports zur nächsten Grundstücksgrenze darf nicht weniger als 8 Meter betragen.
  • Genehmigungsfrei sind Carports, Gartenhäuser und Garagen wenn diese einem gültigen Bebauungsplan entsprechen.

Man kann also auch in Bayern ohne eine Baugenehmigung seinen Carport errichten wenn man die oben genannten Punkte beachtet, allerdings sollte man sich vorher trotzdem beim zuständigen Bauamt erkundigen. Die Vorgaben können sich jederzeit ändern und in einige Gemeinden gelten unterschiedliche Vorgaben welche zb. durch den Naturschutz, dem Denkmalschutz oder dem Bebauungsplan entstehen können. Man sollte also in jedem Fall vorher beim Bauamt anfragen ob es Einwände gegen den Bau des Carports gibt oder ob evt. doch eine Carport Baugenehmigung in Bayern benötigt wird.

Carport Baugenehmigung in Bayern

Die Baugenehmigung für Nebengebäude in Bayern hört sich allerdings komplizierter an als sie ist. In der Regel hat man die Unterlagen alle zur Hand und die Planung für den neuen Carport erhält man von der Fachfirma oder liegt dem Carport Bausatz bei. Sobald man diese Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht hat, kann man recht schnell mit dem Bau des eigenen Carports oder der Garage beginnen. Die recht strengen Auflagen in Bayern dienen nicht nur dem Schutz Ihrer Nachbar sondern auch dem Schutz vor hohen Kosten die auf Sie zukommen können. Sie sind für Schäden verantwortlich die dritten durch den Bau eines Carports entstehen können. Hierbei können nicht nur Schäden beim Bau entstehen sondern auch Schäden durch Naturgewalten wie Sturm entstehen. Wenn sich bei einem Unwetter Ihr Carport selbstständig macht und Nachbargebäude beschädigt haften Sie für den Schaden. Man sollte sich in jedem Fall an die Vorgaben durch die Carport Baugenehmigung Bayern halten, sollte dann ein Schaden entstehen tritt in der Regel die Versicherung dafür ein sofern man denn eine hat die solche Schäden einschließt.

Wer diese Punkte beachtet sollte keine Probleme haben eine Baugenehmigung für seinen Carport zu erhalten. Informationen und Anträge zur Carport Baugenehmigung in Bayern erhält man auf den Webseiten des Bayrischen Staatsministeriums für Bau und Verkehr.

Wer eine Firma oder einen Architekten mit der Planung und dem Bau des Carports beauftragt kann diesen oft auch mit dem Beantragen der Baugenehmigung beauftragen. Das spart nicht nur Zeit weil die Firmen sich mit dem Baurecht auskennen sondern auch Geld. Die meisten Firmen die sich auf den Bau von Carports spezialisiert haben kennen auch die Gesetzte und Vorgaben in den jeweiligen Gemeinden und es kommt sehr selten zu Komplikationen beim Antrag auf eine Baugenehmigung in Bayern.

Carport ohne Baugenehmigung in Bayern selber bauen

Generell sollte man sich in Bayern erkundigen ob für einen Carport auch eine Baugenehmigung benötigt wird, in vielen Fällen kann auch auf die Baugenehmigung verzichtet werden. Wer den Carport einfach online bestellt und diesen dann ohne sich zu Informieren baut kann böse Überraschungen erleben. Auch wenn sicherlich viele Projekte wie Carports und Gartenhäuser ohne Nachfrage beim Bauamt errichtet werden können, kann das ohne Informationen und Planung zu hohen Kosten führen. Beschwert sich zb. ein Nachbar beim Bauamt in Bayern können relativ hohe Geldbußen verhängt werden, im schlimmsten Fall muss der Carport sogar abgerissen werden wenn dieser eine Baugenehmigung benötigt hätte. Wer sich diesen Ärger ersparen möchte sollte sich also schon bei der Planung eines Carports in Bayern beim Bauamt in der jeweiligen Gemeinde erkundigen und bei den Nachbarn nachfragen.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin