Braucht man in Hamburg eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ?

Carport baugenehmigung Hamburg

Sie möchten ein Gartenhaus in Hamburg bauen und wissen nicht ob Sie eine Baugenehmigung zum errichten des Gartenhauses benötigen ?

Benötigt man in Hamburg eine Baugenehmigung für Gartenhäuser, Gewächshäuser oder überdachte Terrassen ? Eine Baugenehmigung wird wenn man sich an einige Regel hält nicht benötigt, es reicht eine Bauanzeige aus. Die Bauanzeige ist ausreichend wenn das Gartenhaus einen Grenzabstand von 3 Meter aufweist. Das Bedeutet das die Aussenwand des Gartenhaus mindest 3 Meter von der grenze zum Nachbargründstück entfernt liegen muss. Ist der Abstand geringer sollte man erst den Nachbarn fragen ob er nichts dagegen hat und kann dann bei der Stadt Hamburg einen Bauantrag einreichen.

Wie beantragt man eine Baugenehmigung für das Gartenhaus in Hamburg ?

Die Baugenehmigung für Nebengebäude und Gartenhäuser in Hamburg hört sich allerdings komplizierter an als sie ist. In der Regel hat man die Unterlagen alle zur Hand und die Planung für das neue Gartenhaus erhält man von der Fachfirma oder liegt dem Gartenhaus Bausatz bei. Geprüft wird von Bauamt ob der Bauantrag den rechtlich öffentlichen Vorschriften entspricht und nicht gegen Naturschutz oder Denkmalschutz-Auflagen verstößt. Welche Unterlagen man dafür benötig kann man auf den Webseiten der Stadt Hamburg einsehen: Baugenehmigungen Hamburg

Genehmigt wird der Bauantrag in Hamburg in der Regel sobald man alle benötigten Unterlagen dem Bauamt zur Verfügung gestellt hat. Man kann danach sofort den gewünschten Gartenhaus  Bausatz kaufen und mit dem Bau beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das Gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?

Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Hamburg

Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Hamburg sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Hamburg wird eine Baugenehmigung benötigt.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin