Carport Baugenehmigung NRW

Carport Baugenehmigung in Nordrhein Westfalen, worauf muß man beim Bau eines Carports achten und welche Genehmigungen benötigt man in NRW. 
Carport Baugenehmigung NRWSie möchten Ihre Fahrzeuge vor Umwelteinflüssen wie Schnee und Regen schützen ? Bestellen Sie einfach einen Carport Bausatz mit dem sich ein Fahrzeugunterstand recht einfach und kostengünstig realisieren lässt. Allerdings gibt es in Nordrhein Westfalen einiges zu beachten. Man benötigt für das errichten eines Carports, einer überdachten Terrasse, oder einer Garage eine Baugenehmigung welche man in der Regel bei der Stadt in der Sie wohnen beantragen muss.

Carport Baugenehmigung in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist gibt es ein relativ einfaches Verfahren um eine Baugenehmigung für den Carport zu erlangen. Wer ein Unternehmen mit dem Bau des Carports oder der Garage beauftragt hat es relativ einfach da die Firmen sich zumeist damit schon auskennen. Bei einem Bausatz hat man zumeist einen Bauplan mit genauen Angaben zum Grundriß und den Maßen des Bauprojekts und kann diese bei der Stadt angeben.

In NRW gibt es einige Punkte die beachtet werden müssen. Die Länge des Carports muss beachtet werden wenn der Abstand zum Nachbarn unter 3 Meter liegt, der Carport darf dann maximal 9 Meter lang sein. Generell müssen in NRW Carports einen Zugang zur Strasse oder Verkehrsflächen haben, zu beachten ist dabei das Wegerecht wenn Ihr Grundstück nicht direkt an eine öffentliche Straße angrenzt. Auch die Bauform des Carports ist wichtig für eine Genehmigung, wird der Carport direkt an das Haus angebaut ist in jedem Fall eine Baugenehmigung Nordrhein Westfalen zu beantragen, ein Anbaucarport gilt als Erweiterung des Hauses und ist Genehmigungspflichtig. Allerdings kann man diese Regel umgehen indem man einen geringen Abstand zum Haus lässt.

Die Carport Baugenehmigung NRW ist in der Bauverordnung festgelegt diese sollte man in jedem Fall beachten und eine Baugenehmigung beantragen. Allerdings gibt es in Nordrhein-Westfalen ein vereinfachtes Verfahren welches Sie in der für Sie zuständigen Baubehörde erfragen können. Hier finden Sie aktuelle Gesetze zum Baurecht in Nordrhein Westfalen, wer einen Carport oder eine Garage ohne Genehmigung baut läuft Gefahr mit den Nachbarn Ärger zu bekommen. Im schlimmsten Fall lässt dieser den Bau beim zuständigen Bauamt der Stadt prüfen welche dann sogar den Abriss des Carports verfügen kann.

Welche Voraussetzungen gibt es für die vereinfachte Baugenehmigung in NRW

In Nordrhein Westfalen kann ein Carport auch Verfahrensfrei genehmigt werden, es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein damit keine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Generell gilt: Das Baugrundstück muss bereits erschlossen sein und dem Bebauungsplan entsprechen. Dieser kann sich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein udn man muß sich beim zuständigen Bauamt nach dem Bebauungsplan erkundigen.

Für das vereinfachte Verfahren muss eine Bauvorlage auch dann eingereicht werden wenn die Stellfläche des Carports oder einer Garage mit einer maximalen Fläche von 100 qm Genehmigungsfrei sind. Außerdem ist zu beachten das es keine Bedenken aufgrund des Naturschutzes oder Baudenkmälern gibt, das wird vom jeweiligen Bauamt geprüft. Spricht nichts gegen die Errichtung des Carports wird die Verfahrensfreiheit in der Regel nach ca. 4 Wochen erteilt und man kann mit dem Bau des Carports beginnen.

Eine Baugenehmigung in Nordrhein Westfalen beantragen

Ist für den Bau des neuen Carports eine Baugenehmigung nötig weil die Grundfläche größer als 100 qm ist oder andere Gründe für eine Genehmigung durch das Bauamt gegeben sind müssen einige Unterlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Die Unterlagen sollten möglichst Vollständig abgegeben werden damit sich der Bauantrag nicht unnötig in die länge zieht. Generell werden natürlich Unterlagen zum geplanten Projekt benötigt, das sind in der Regel:

  • Der Bauantrag, dieser muss vom Bauherrn und natürlich einem Architekten oder dem planendem Unternehmen unterschrieben sein.
  • Der Flurplan bzw. Bebauungsplan für Ihr Grundstück
  • Die Bauzeichnungen inkl. Grundriss und aller Maße für den geplanten Carport
  • Eine detaillierte Baubeschreibung des Carport oder der Garage
  • Zudem müssen Angaben zur Statik und der bebauten Fläche gemacht werden

Die benötigten Unterlagen können sich in den einzelnen Gemeinden unterscheiden, man sollte also bevor man einen Carport kauft schon beim Bauamt nachfragen welche Unterlagen benötigt werden damit das Verfahren möglichst schnell abgeschlossen werden kann. Am besten klärt man auch schon vorher mit den Nachbarn ob diese mit dem Bau überhaupt einverstanden sind um späteren Ärger zu vermeiden.

Wer einen Carport durch einen Architekten erstellen lässt oder eine Firma mit dem Bau des Carports beauftragt kann das Beantragen der Baugenehmigung evt. auch bei diesen in Auftrag geben. Viele Firmen die sich auf den Bau von Garagen und Carports spezialisiert haben bieten diesen Service an, sie können auch schon vorab prüfen ob überhaupt eine Carport Baugenehmigung in NRW nötig ist. Man spart sich viel Zeit und Lauferei wenn man eine Firma damit beauftragt, zudem haben die Firmen Erfahrung mit den Bauämtern und wissen auf welche Punkte man achten sollte.

Carport ohne Baugenehmigung in NRW selber Bauen ?

Generell gilt in NRW das man für einen Carport auch eine Baugenehmigung benötigt, allerdings kann in vielen Fällen das vereinfachte Verfahren genutzt werden. Den Carport einfach online zu bestellen und diesen dann ohne Bauantrag zu errichten kann Teuer werden. Auch wenn sicherlich viele Projekte wie Carports und Gartenhäuser ohne Nachfrage beim Bauamt errichtet werden, kann das später zu hohen Kosten führen. Beschwert sich zb. ein Nachbar beim Bauamt können relativ hohe Geldbußen verhängt werden, im schlimmsten Fall muss der Carport sogar abgerissen werden. Wer sich diesen Ärger ersparen möchte sollte sich also schon bei der Planung des Carports beim Bauamt in der Gemeinde erkundigen und mit den Nachbarn reden.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin