Benötigt man in Niedersachsen eine Baugenehmigung für Gartenhäuser ?

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Wer in Niedersachsen ein Gartenhaus baut benötigt nicht immer eine Baugenehmigung für sein Gartenhaus in Niedersachsen. In Niedersachsen kann man seit einigen Jahren Nebengebäude wie Gartenhäuser, Gewächshäuser oder auch Schuppen ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 30 Quadratmetern nicht überschreitet. Es ist aber Nötig eine Bauanzeige für das Gartenhaus einzureichen. Sobald man diese eingereicht hat und genehmigt wurde kann man direkt loslegen wenn man dabei einige Punkte beachtet. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Gartenhauses die Maße beachten welche man bei den meisten Anbietern findet. Am besten fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau wirklich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung für das Gartenhaus auch dann erforderlich sein wenn es die Maße von 30 qm nicht überschreitet.

Baugenehmigung für Gartenhäuser über 30 qm in Niedersachsen

Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Niedersachsen benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Niedersachsen einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.

Genehmigt wird der Bauantrag in Niedersachsen in der Regel innerhalb eines Monats sobald man alle benötigten Unterlagen dem Bauamt zur Verfügung gestellt hat. Man kann danach sofort mit dem Bau des Gartenhauses oder Schuppens beginnen. Allerdings wird eine Gebühr im Rahmen der Baugebühren-Ordnung fällig. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das Gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?

Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie das Gartenhaus stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Gartenhauses zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung ein Gartenhaus sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Gartenhaus Bausätzen.

Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Niedersachsen

Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Niedersachsen sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Niedersachsen wird eine Baugenehmigung benötigt.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin