Benötigt man in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für Gartenhäuser ?

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Wer in Mecklenburg-Vorpommern ein Gartenhaus baut benötigt keine Baugenehmigung für das Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden. In Mecklenburg-Vorpommern kann man Nebengebäude wie Gartenhäuser, Schuppen, oder Gewächshäuser ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 30 qm nicht überschreitet.

Auch wenn Ihr Bauprojekt genehmigungsfrei ist müssen Sie sich dennoch an die Bauverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern halten. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Gartenhauses die Maße beachten welche man bei den meisten Anbietern findet. Am besten fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau wirklich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung auch dann erforderlich sein wenn das Gartenhaus die Maße von 30 qm nicht überschreitet.

Über 30 qm benötigt man eine Gartenhaus Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Mecklenburg-Vorpommern einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.

Für die Genehmigung des Bauantrages in Mecklenburg-Vorpommern werden einige Angaben zum Gartenhaus oder dem Geräteschuppen benötigt welche man in der Regel von den Herstellern zum jeweiligen Produkt erhält. Man kann nach der Genehmigung sofort mit dem Bau des Gartenhauses beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?

Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie das Gartenhaus stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Gartenhauses zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung ein Gartenhaus sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Gartenhaus Bausätzen.

Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Meck-Pom sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern wird eine Baugenehmigung benötigt.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin