Die Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Bayern ist nicht immer nötig, man kann auch ohne Baugenehmigung ein Gartenhaus bauen.
Sie benötigen in Bayern auf jeden Fall eine Baugenehmigung für das Gartenhaus wenn bestimmte Vorgaben überschritten werden, Bayern hat recht strenge gesetzte zum Bau von Gartenhäusern, überdachten Terrassen oder Gewächshäusern. Bayern achtet dabei besonders darauf ob evt. Einschränkungen oder Gefahren beim Bau eines Nebengebäudes entstehen können. Außerdem müssen Aspekte wie die Sicherheit beim Bau eines Gartenhauses beachtet werden. Aber auch der Denkmalpflege und dem Naturschutz gibt es einige Vorschriften zu beachten welche in der Baugenehmigung für Bayern festgelegt ist.
Ein Bauantrag kann aber ohne große Probleme gestellt werden wenn man einige Punkte beachtet. Sie benötigen dazu einige Unterlagen, welche Sie dann in Ihrer Stadt beim zuständigen Bauamt einreichen müssen. Sie benötigen in Bayern einen Flurplan und die Angabe zu den direkten Nachbarn die an Ihr Grundstück angrenzen. Auch der Bauplan des Gartenhauses oder Pavillion müssen mit eingereicht werden. Die Baubeschreibung erhalten Sie zumeist schon mit dem Kauf des Gartenhaus vom Hersteller, auch diese sollte mit eingereicht werden.
Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Bayern
Es gibt in Bayern auch die Möglichkeit ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu bauen wenn man einige Voraussetzungen erfüllt und sich an die Bauvorschriften hält. Baugenehmigungsfrei sind Gartenhäuser, Pavillons und Gewächshäuser wenn die folgenden gesetzlichen Vorgaben beachtet werden:
- Das Gartenhaust muss nach aktuellem Gesetz zulässige sein, Infos findet man in den Bauvorschriften
- Das Gartenhaus darf nicht Bestandteil eines größeren Bauvorhabens sein.
- Die Grundfläche des Gartenhauses darf nicht größer als 50 qm sein.
- Das Gartenhaus darf an keiner Stelle höher als 3 Meter sein, auch nicht bei Gartenhäusern mit Spitzdach.
- Der Abstand des Gartenhauses zur nächsten Grundstücksgrenze darf nicht weniger als 8 Meter betragen.
- Genehmigungsfrei sind Gartenhäuser und Gewächshäuser wenn diese einem gültigen Bebauungsplan entsprechen.
Man kann also auch in Bayern ohne eine Baugenehmigung sein Gartenhaus errichten wenn man die oben genannten Vorgaben beachtet. Allerdings sollte man sich vorher trotzdem beim zuständigen Bauamt in Bayern erkundigen. Die gesetzlichen Vorgaben können sich jederzeit ändern und in einigen Gemeinden gelten unterschiedliche Vorgaben welche durch den Naturschutz, dem Denkmalschutz oder dem Bebauungsplan entstehen können. Man sollte also in jedem Fall vorher beim Bauamt anfragen ob es Einwände gegen den Bau des Gartenhauses gibt oder ob evt. doch eine Gartenhaus Baugenehmigung für Bayern benötigt wird.
Baugenehmigung für Gartenhäuser und Gewächshäuser in Bayern
Die Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Bayern zu erhalten hört sich komplizierter an als es ist. Zumeist hat man die Unterlagen alle zur Hand und die Planung für das neue Gartenhaus erhält man von der Fachfirma oder liegt dem Bausatz für das Gartenhaus bei. Sobald man diese Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht hat, kann man recht schnell mit dem Bau des eigenen Gartenhauses oder dem Gewächshaus beginnen.
Die relativ strengen Auflagen in Bayern dienen nicht nur dem Schutz Ihrer Nachbar sondern auch zum Schutz vor hohen Kosten die entstehen können. Sie als Bauherr sind für Schäden verantwortlich die dritten durch den Bau eines Gartenhauses entstehen könnten. Hierbei können nicht nur Schäden beim Bau entstehen sondern auch Schäden durch Naturgewalten wie Sturm und Unwetter. Wenn sich bei einem Unwetter Ihr Gartenhaus selbstständig macht und ein Nachbargebäude beschädigt, haften Sie für den entstandenen Schaden. Man sollte sich in jedem Fall an die Vorgaben durch die Gartenhaus Baugenehmigung in Bayern halten, sollte dann ein Schaden entstehen tritt in der Regel die Versicherung dafür ein sofern man eine abgeschlossen hat die solche Schäden einschließt.
Wer diese Punkte beachtet sollte keine Probleme haben eine Baugenehmigung für sein Gartenhaus zu erhalten. Informationen und Anträge zur Carport Baugenehmigung in Bayern erhält man auf den Webseiten des Bayrischen Staatsministeriums für Bau und Verkehr.
Wer eine Firma oder einen Architekten mit der Planung und dem Bau des Gartenhaus beauftragt kann diesen oft auch mit dem Beantragen der Baugenehmigung beauftragen. Das spart nicht nur Zeit weil die Firmen sich mit dem Baurecht auskennen sondern auch Geld. Die meisten Firmen die sich auf den Bau von Gartenhäusern spezialisiert haben kennen auch die Gesetzte und Vorgaben in den jeweiligen Gemeinden und es kommt sehr selten zu Komplikationen beim Antrag auf eine Baugenehmigung in Bayern.
Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Bayern
Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Bayern sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Bayern wird eine Baugenehmigung benötigt.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin