Benötigt man eine Gartenhaus Baugenehmigung in Schleswig-Holstein ?

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Wer in Schleswig-Holstein ein Gartenhaus bauen möchte, darf das auch ohne Baugenehmigung wenn einige Punkte beachtet werden. Gartenhäuser, Schuppen und Gewächshäuser benötigen keine Baugenehmigung sofern die Bauhöhe von 2,75 Cm und die Gesamtlänge je Grundstücks-Grenze von 9 Metern nicht überschritten wird.  Man kann also auch ohne eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein ein Gartenhaus bauen wenn die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Erst wenn man diese Vorgaben überschreitet benötigt man eine Baugenehmigung welche bei dem zuständigen Bauamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden muss. Es kann aber vorkommen das in einige Gemeinden und Städten besondere Bauregelungen in Bezug auf Bebauungspläne gelten. Auch der Natur- oder Denkmal-Schutz muss beachtet werden und kann dazu führen das eine Baugenehmigung nötig ist. Am besten Informiert man sich bei der jeweiligen Baubehörde ob eine Baugenehmigung für das Gartenhaus nötig ist.

Man sollte also schon beim Kauf eines Gartenhaus Bausatzes darauf achten das man die vorgegebene Maße nicht überschreitet. Die meisten Hersteller machen Angaben zu dem Grundriss und Volumen den das Gartenhaus benötigt und man kann schon anhand dieser Daten einschätzen ob es nötig wird eine Gartenhaus Baugenehmigung in Schleswig-Holstein einzuholen.

Was ist zu tun wenn eine Gartenhaus Baugenehmigung in Schleswig-Holstein nötig ist

Wer eine gartenhaus Baugenehmigung in Schleswig Holstein benötigt weil er die maximalen für die Höhe von 2,75 Cm und Länge von 9 Metern überschreitet kann genaue Informationen auf den Service Webseiten zur Baugenehmigung Schleswig-Holstein einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden. Nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses. In Schleswig Holstein kann es dabei aber zu regionalen Unterschieden bei der Genehmigung des Bauantrages kommen. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.

Genehmigt wird der Bauantrag für das Gartenhaus in Schleswig-Holstein in der Regel sobald man alle benötigten Unterlagen dem Bauamt zur Verfügung gestellt hat. Man kann danach sofort den gewünschten Gartenhaus Bausatz kaufen und mit dem Bau beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das Gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ? Zudem sollte man mit den Nachbarn sprechen ob es Einwände gegen den Bau eines Schuppens gibt. Auch wenn man sich an die Bauverordnung hält kann es zu Konflikten mit den Nachbar kommen, man sollte sich also absichern das es im nachhinein keinen Ärger gibt der evt. dazu führt das der Schuppen oder das Gartenhaus wieder entfernt werden müssen.

Benötigt das Gartenhaus in einer Kleingarten Anlage eine Baugenehmigung ?

Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Schleswig-Holstein sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Schleswig-Holstein wird eine Baugenehmigung benötigt.

Gartenlauben welche diesen Vorgaben entsprechen dürfen auch ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holsteingebaut werden sofern es nicht andere Vorgaben zb. durch den Kleingartenverein gibt. Generell darf jeder in Schleswig-Holstein in seinem Kleingarten nur ein Gartenhaus errichten. Wie das Gartenhaus ausgeführt werden muss zb. ausschließlich in Holz oder ob auch Steingebäude gebaut werden dürfen, wird ebenfalls durch den Kleingarten Verein geregelt.

Das Gartenhaus in einer Kleingartenanlage darf auch in Schleswig-Holstein nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Das Gartenhaus in Schleswig-Holstein dient lediglich dem Wetterschutz oder als Geräteschuppen.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin