Wer in Rheinland-Pfalz einen Carport baut benötigt nicht zwingend eine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz kann man seit einigen Jahren Nebengebäude wie Carports, Terrassen oder auch Garagen ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 50 Quadratmetern nicht überschreitet. Auszug aus der Webseite zur Baugenehmigung: Genehmigungsfrei sind Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten. Ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände. Man kann also bei kleineren Bauvorhaben direkt loslegen wenn man dabei einige Punkte beachtet. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Carports die Maße beachten welche man bei den meisten Anbietern findet. Ein Grundmaß von zb. 3 x 6 Metern welches für einen einzelnen Carport oft ausreichend ist muss also nicht bei er Baubehörde gemeldet werden. Wichtig ist allerdings das man vorher seine Nachbarn Informiert um unnötigen Ärger zu vermeiden. Auch Bauliche Vorgaben und der Denkmalschutz sollten nicht außer acht gelassen werden. Wer ein größeres Projekt plant benötigt aber auch in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung.
Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz über 50 qm
Wer eine Carport Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Carports. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.
Genehmigt wird der Bauantrag in Rheinland-Pfalz in der Regel innerhalb eines Monat sobald man alle benötigten Unterlagen dem Bauamt zur Verfügung gestellt hat. Man kann danach sofort mit dem Bau des Carports beginnen. Allerdings wird eine Gebühr im Rahmen der Baugebühren-Ordnung fällig. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn der Carport durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?
Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie der Carport stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Carports zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung einen Carport sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Carport Bausätzen.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin