Carport Baugenehmigung Sachsen

carport baugenehmigung sachsenWer in Sachsen einen Carport baut benötigt nicht zwingend eine Carport Baugenehmigung Sachsen. In Sachsen kann man seit einigen Jahren Nebengebäude wie Carports, Terrassen oder auch Garagen ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 50 m² nicht überschreitet. Es ist aber Nötig eine Bauanzeige für den Carport einzureichen. Sobald man diese eingereicht hat und genehmigt wurde kann man direkt loslegen wenn man dabei einige Punkte beachtet. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Carports die Maße beachten welche man bei den meisten Anbietern findet. Am besten Fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau wirklich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung auch dann erforderlich sein wenn der Carport die Maße von 50 m² nicht überschreitet.

Carport Baugenehmigung Sachsen über 50 m²

Wer eine Carport Baugenehmigung in Sachsen benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Sachsen einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Carports. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.

Es gibt auch einige Vorgaben die beim Bau der Garage oder des Carports beachtet werden müssen:

  • Der Carport muss innerhalb des Grundstückes liegen
  • Überdachte Stellplätze dürfen eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 m haben
  • Bis 50 m² Genehmigungsfrei

Für die Genehmigung des Bauantrages in Sachsen werden einige Angaben zum Carport oder der Garage benötigt welche man in der Regel von den Herstellern zum jeweiligen Produkt erhält. Man kann nach der Genehmigung sofort mit dem Bau des Carports beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn der Carport durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?

Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie der Carport stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Carports zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung einen Carport sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Carport Bausätzen.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin