Grenzbebauung NRW und Landesnachbarrecht für Carport und Garage

Informationen und Tipps zur Grenzbebauung in NRW, worauf muss geachtet werden und welche Vorschriften gibt es bei einer Grenzbebauung in den Gemeinden von Nordrhein Westfalen. Wer einen Carport, das Gartenhaus oder eine Garrage errichten möchte, findet den besten Platz dafür zumeist am Rande des Grundstücks in direkter Grenze zum Nachbarn. Es gibt aber einige Punkte welche man bei einer Grenzbebauung in NRW beachten sollte. Nicht immer ist der Nachbar mit dem Bau eines Carports oder der Garage einverstanden, hier erfahren Sie welche Vorschriften im Baurecht von NRW zu beachten sind und was beim Landesnachbarrecht zu beachten ist.

Welcher Mindestabstand ist bei einer Grenzbebauung in NRW zu beachten ?

Alle Gebäude auf einem Grundstück müssen einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten die Abstandsfläche muss an allen Seiten des Grundstücks eingehalten werden. Die Regeln für die Grenzbebauung sind in der Bauordnungen von Nordrhein Westfalen festgelegt, grundsätzlich ist dabei die Wandhöhe des geplanten Carports oder Gebäudes zu beachten. Die Bauordnung in NRW schreibt ein bestimmtes Verhältnis von Wandhöhe zum Grenzabstand vor und regelt somit die Maße welche bei einer Grenzbebauung zu beachten sind. In Einzelfällen kann es auch in den einzelnen Kommunen und Städten, Vorschriften und Auflagen geben, die vom Baurecht für das Bundesland Nordrhein Westfalen abweichen.

  • Der Bebauungsplan einzelner Städte und Gemeinden kann den Bau von Carports oder Garagen an Grundstücksgrenzen komplett untersagen oder es gelten andere Vorschriften für die Abstände. Das kann mit dem gewünschten Stadtbild oder auch Historisch bedingten Gegebenheiten zusammenhängen. Am besten Erkundigt man sich beim jeweiligen Bauamt.
  • Wer von den allgemein gültigen Abstandsflächenvorschriften abweichen will, benötigt zumeist eine Sondergenehmigung, hierzu sollte man sich die Erlaubnis des Nachbarn holen und kann dann die Sondergenehmigung beim Bauamt beantragen.
  • Zudem kann das Landesnachbarrecht in NRW besondere Auflagen oder auch Unterschiede zum allgemeinen Baurecht enthalten. Das Nachbarrecht regelt unter anderem auch die Bebauung von Grenzzäunen und Einfriedungen.

Wenn der Abstand zum Nachbarn unter 3 Meter liegt muß die länge des Carports oder des Gartenhauses beachtet werden, sie darf eine Länge von 9 Metern nicht überschreiten. Zudem muß ein Carport oder eine bebaute Parkfläche einen Zugang zur Strasse oder Verkehrsflächen haben. Hierbei ist das Wegerecht zu beachten wenn Ihr Grundstück nicht an eine öffentliche Straße angrenzt. Auch die Bauform ist wichtig für eine Genehmigung, wird der Carport direkt an das Haus angebaut ist in jedem Fall eine Baugenehmigung Nordrhein Westfalen zu beantragen, ein Anbaucarport gilt als Erweiterung des Hauses und ist Genehmigungspflichtig. Wir ein Carport mit Seitenwänden oder Geräteschuppen errichtet sind ebenfalls gesonderte Vorschriften bei der Grenzbebauung zu beachten. Generell gelten auch bei Gartenhäusern in direkter Angrenzung zum Nachbarn andere Vorschriften als wenn das Gartenhaus den Grenzabstand einhält. So dürfen zb. bei Gartenhäusern oder Carports mit Schuppen keine Fenster in den Wänden sein welche der Nachbargrenze zugewandt sind sofern diese direkt an der Gründstücksgrenze errichtet werden.

Es gibt auch Sonderfälle bei denen keine Baugenehmigung zu Grenzbebauung in NRW notwendig sind.

Einfache Stellplätze ohne Dach

Stellplätze für PKW, Motorräder und Fahrräder sind Genehmigungsfrei wenn die Grundfläche 100 qm nicht überschreitet und nicht überbaut werden. Überdachte Stellplätze für Fahrräder zb. mit einer Faltgarge oder einem kleinen Motorradcarport sind allerdings Genehmigungsfrei.

Terrassenüberdachungen

Terrassenüberdachungen und Terrassendächer sind dann Genehmigungsfrei wenn Sie eine Fläche von maximal 30 m²  haben und nicht weiter als 3 Meter in die Tiefe reichen. Allerdings darf das Terassendach dann nicht an das Haus angebaut werden, Terrassendächer welche direkt angebaut werden gelten auch als Anbau und benötigen auch bei einer Grenzbebauung eine Baugenehmigung .

Pavillions und Gartenhäuser

Benötigen keine Baugenehmigung wenn sie den Grenzabstand einhalten und nicht die Maximal Werte für eine Errichtung ohne Baugenehmigung überschreiten.

Genaue Informationen zum Baurecht und der Grenzbebauung in NRW findet man auf den Webseiten für das Baurecht in Nordrhein Westfalen. Allerdings sollte man wenn man auf der sicheren Seite sein möchte immer beim Bauamt in der Gemeinde Nachfragen. Es kann dort einige Unterschiede zur allgemein gültigen Bauverordnung für die Grenzbebauung geben. Sollte es im Nachhinein Probleme mit dem Nachbarn oder bei einer Überprüfung durch die Baubehörde geben, muss der Carport, die Garage oder das Gartenhaus evt. abgerissen werden.

Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin