Gartenhaus Baugenehmigung in Nordrhein Westfalen, worauf muß man beim Bau eines Gartenhaus achten und welche Genehmigungen benötigt man in NRW.
Sie möchten ein Gartenhaus oder Schuppen in Ihrem Garten bauen ? Bestellen Sie einfach einen Gartenhaus-Bausatz mit dem man recht einfach und kostengünstig sein Gartenhaus bauen kann. Allerdings muß man in Nordrhein Westfalen auf einiges achten. Man benötigt für das errichten eines Gartenhauses, Schuppen oder Gewächshaus eine Baugenehmigung welche man zumeist bei der Stadt in der Sie wohnen beantragen muss.
Gartenhaus Baugenehmigung in NRW
In Nordrhein-Westfalen ist gibt es ein relativ einfaches Verfahren um eine Baugenehmigung für das Gartenhaus zu erlangen. Wer ein Unternehmen mit dem Bau des Schuppens oder dem Gartenhaus beauftragt hat es relativ einfach, da die Firmen sich zumeist damit schon auskennen. Bei einem Bausatz hat man zumeist einen Bauplan mit genauen Angaben zur Größe und den Maßen des Gartenhauses und kann diese bei der Stadt angeben.
In NRW gibt es einige Punkte die beachtet werden müssen. Die Länge des Gartenhauses muss beachtet werden wenn der Abstand zum Nachbarn unter 3 Meter liegt, das Gartenhaus darf dann maximal 9 Meter lang sein. Auch die Bauform des Schuppens oder dem Gartenhaus ist wichtig für eine Genehmigung, wird das Gebäude direkt an das Haus angebaut ist in jedem Fall eine Baugenehmigung in Nordrhein Westfalen zu beantragen, ein Anbau gilt als Erweiterung des Hauses und ist daher Genehmigungspflichtig. Allerdings kann man diese Regel umgehen indem man einen geringen Abstand zum Haus belässt.
Die Gartenhaus Baugenehmigung NRW ist in der Bauverordnung festgelegt diese sollte man in jedem Fall beachten und eine Baugenehmigung beantragen. Allerdings gibt es in Nordrhein-Westfalen ein vereinfachtes Verfahren welches Sie in der für Sie zuständigen Baubehörde erfragen können. Hier finden Sie aktuelle Gesetze zum Baurecht in Nordrhein Westfalen, wer einen Schuppen oder ein Gartenhaus ohne Genehmigung baut läuft Gefahr mit den Nachbarn Ärger zu bekommen. Im schlimmsten Fall lässt dieser den Bau beim zuständigen Bauamt der Stadt prüfen welche dann sogar den Abriss des Gartenhauses verfügen kann.
Vereinfachte Gartenhaus Baugenehmigung in NRW
In Nordrhein Westfalen kann ein Gartenhaus auch Verfahrensfrei genehmigt werden, es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein damit keine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Generell gilt: Das Baugrundstück muss bereits erschlossen sein und dem Bebauungsplan entsprechen. Dieser kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein und man muss sich beim zuständigen Bauamt nach dem Bebauungsplan erkundigen.
Eine Baugenehmigung in Nordrhein Westfalen beantragen
Ist für den Bau des neuen Gartenhauses eine Baugenehmigung nötig weil die Grundfläche größer als 100 qm ist oder andere Gründe für eine Genehmigung durch das Bauamt gegeben sind müssen einige Unterlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Die Unterlagen sollten möglichst Vollständig abgegeben werden damit sich der Bauantrag nicht unnötig in die länge zieht. Generell werden natürlich Unterlagen zum geplanten Projekt benötigt, das sind in der Regel:
- Ein Bauantrag.
- Der Flurplan bzw. Bebauungsplan für das Grundstück
- Die Bauzeichnungen inkl. Grundriss und aller Maße für das Gartenhaus
- Eine detaillierte Baubeschreibung des Gartenhauses oder dem Schuppen
Die benötigten Unterlagen für das Gartenhaus können sich in den einzelnen Gemeinden unterscheiden, man sollte also bevor man ein Gartenhaus kauft schon beim Bauamt nachfragen welche Unterlagen benötigt werden damit das Verfahren möglichst schnell abgeschlossen werden kann. Am besten klärt man auch schon vorher mit den Nachbarn ob diese mit dem Bau des Gartenhauses überhaupt einverstanden sind um späteren Ärger zu vermeiden.
Carport ohne Baugenehmigung in NRW selber Bauen ?
Generell gilt in NRW das man für ein Gartenhaus auch eine Baugenehmigung benötigt, allerdings kann in vielen Fällen das vereinfachte Verfahren genutzt werden. Das gartenhaus einfach online zu bestellen und diesen dann ohne Bauantrag zu errichten kann Teuer werden. Auch wenn sicherlich viele Projekte wie Gartenhäuser, Schuppen und Gewächshäuser ohne Nachfrage beim Bauamt errichtet werden, kann das später zu hohen Kosten führen. Beschwert sich zb. ein Nachbar beim Bauamt über das Gartenhaus können relativ hohe Geldbußen verhängt werden, im schlimmsten Fall muss das Gartenhaus sogar abgerissen werden. Wer sich diesen Ärger ersparen möchte sollte sich also schon bei der Planung des Gartenhauses beim Bauamt in der Gemeinde erkundigen und mit den Nachbarn reden.
Benötigt das Gartenhaus im Schrebergarten eine Baugenehmigung ?
Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in NRW sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Nordrhein-Westfalen wird eine Baugenehmigung benötigt.
Gartenlauben welche diesen Vorgaben entsprechen dürfen auch ohne Baugenehmigung in NRW gebaut werden sofern es nicht andere Vorgaben zb. durch den Kleingartenverein gibt. Generell darf jeder in NRW in seinem Kleingarten nur ein Gartenhaus errichten. Wie das Gartenhaus ausgeführt werden muss zb. ausschließlich in Holz oder ob auch Steingebäude gebaut werden dürfen, wird ebenfalls durch den Kleingarten Verein geregelt.
Das Gartenhaus in einer Kleingartenanlage darf auch in NRW nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Das Gartenhaus in NRW dient lediglich dem Wetterschutz oder als Geräteschuppen. Allerdings ist jeder in der Ausstattung seines Gartenhauses frei, wer also eine Küche einbauen möchte kann das Problemlos machen. In einigen Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen gibt es mittlerweile auch Sonderregelungen, oft darf man durchaus einige Tage in seinem Gartenhaus übernachten. Es gibt sogar einige Kleingarten Siedlungen in NRW in denen man dauerhaft wohnen darf.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin