Wer in Baden-Württemberg ein Gartenhaus bauen möchte, darf das auch ohne Baugenehmigung wenn im Innenbereich bis 40 m³ Raum und im Außenbereich bis 20 m³ Raum nicht überschritten werden. Man kann also auch ohne eine Baugenehmigung in Badenwürttemberg ein Gartenhaus bauen wenn die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Erst wenn man diese Vorgaben überschreitet benötigt man eine Baugenehmigung welche bei dem zuständigen Bauamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden muss.
Man sollte also schon beim Kauf eines Gartenhaus Bausatzes darauf achten das man die vorgegebene Maße nicht überschreitet. Die meisten Hersteller machen Angaben zu dem Grundriss und Volumen den das gartenhaus benötigt und man kann schon anhand dieser Daten einschätzen ob es nötig wird eine Baugenehmigung für das Gartenhaus in Baden-Württemberg einzuholen. Man sollte allerdings vor dem Bau schon Nachbarn und Anwohner Fragen ob diese durch das Gartenhaus beeinträchtigt werden um späteren Ärger zu vermeiden.
Was ist zu tun wenn eine Baugenehmigung für das Gartenhaus in Baden-Württemberg nötig ist
Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigt weil er die maximalen Vorgaben für die Grundfläche oder das Volumen überschreitet kann genaue Informationen auf den Service Webseiten zur Baugenehmigung Badenwürttemberg einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden. Nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Gartenhauses oder der Gartenlaube. In Badenwürttemberg kann es dabei zu regionalen Unterschieden bei der Genehmigung des Bauantrages kommen. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft. Auf den Webseiten kann man dazu die einzelnen Städte abfragen und erhält zudem auch die Adresse des zuständigen Bauamtes.
Vereinfachte Baugenehmigung für das Gartenhaus in Badenwürttemberg
Genehmigt wird der Bauantrag für das Gartenhaus, die Laube oder den Schuppen in Badenwürttemberg in der Regel sobald man alle benötigten Unterlagen dem Bauamt zur Verfügung gestellt hat. Hierbei ist es möglich die vereinfachte Baugenehmigung in Anspruch zu nehmen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist müssen Sie bei der Behörde anfragen. Anders als im normalen und umfassenden Baugenehmigungsverfahren ist im vereinfachten Verfahren der Umfang der Prüfung durch die Baurechtsbehörde reduziert. Durch den Antrag kann man die Baugenehmigung preiswerter und vor allem schneller erhalten, es lohnt sich also danach zu fragen. Man kann danach sofort den gewünschten Gartenhaus Bausatz kaufen und mit dem Bau beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn das Gartenhaus durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?
Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie das gartenhaus stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Gartenhauses zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung ein Gartenhaus sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Gartenhäusern.
Gartenhaus Baugenehmigung für Kleingartenanlagen in Badenwürttemberg
Wer im Schrebergarten oder der Kleingartenanlage ein Gartenhaus bauen möchte muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Unter §3 wird Beschrieben wie Groß eine Gartenlaube oder das Gartenhaus in Badenwürttemberg sein darf: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“ Für größere Gartenhäuser in Baden-Württemberg wird eine Baugenehmigung benötigt.
Zuletzt aktualisiert 17/05/2023 von carport-admin