
Carport Baugenehmigung Sachsen über 50 m²
Wer eine Carport Baugenehmigung in Sachsen benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Sachsen einsehen. Für die Genehmigung müssen einige Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, nötig sind dafür der Bauantrag, eine Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, sowie Bauvorlagen und gegebenenfalls bautechnische Nachweise zum Bau des Carports. Beim Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung anderer Dienststellen die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorschriften geprüft.
Es gibt auch einige Vorgaben die beim Bau der Garage oder des Carports beachtet werden müssen:
- Der Carport muss innerhalb des Grundstückes liegen
- Überdachte Stellplätze dürfen eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 m haben
- Bis 50 m² Genehmigungsfrei
Für die Genehmigung des Bauantrages in Sachsen werden einige Angaben zum Carport oder der Garage benötigt welche man in der Regel von den Herstellern zum jeweiligen Produkt erhält. Man kann nach der Genehmigung sofort mit dem Bau des Carports beginnen. Ist der Bauantrag genehmigt sollte man sich noch über die Haftung bei Schäden informieren, trägt die Haus-Versicherung, Schäden die evt. dritten entstehen wenn der Carport durch einen Sturm zb. Fahrzeuge oder Nachbargebäude beschädigt ?
Auch die Nachbarn sollten befragt werden ob Sie der Carport stören könnte, nicht selten kommt es nach dem Bau des Carports zu Streitigkeiten mit den Nachbarn die sich hätten im Vorfeld schon lösen lassen. Wer jetzt für die Planung einen Carport sucht kann sich auf unseren Webseiten umsehen, man findet die meisten Angaben die man für die Baugenehmigung benötigt direkt bei den angebotenen Carport Bausätzen.